Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Landau für Sven Brechtel, Königstr. 16, 76829 Landau
Aushang seit 26.09.2024
Finanzamt Landau für Ionela Oprea, Str. Erou C-Tin Musat Nr. 29, 727345 SAT MARGINEA COM O., RUMÄNIEN
Aushang seit 23.09.2024
Finanzamt Landau für Adrian-Florinel Oprea, Str. Erou Constantin Mus. 59, 727345 SAT MARGINEA COM. OI, RUMÄNIEN
Aushang seit 23.09.2024
Finanzamt Landau für Teresa Zacharczuk, Podgorna 7-9/20, 41-902 BYTOM, POLEN
Aushang seit 23.09.2024