Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Landau für Aileen Baron, 76831 Impflingen Hauptstraße 4
Aushang seit 27.03.2025
Finanzamt Landau für Kevin Bitzer, Martin-Luther-Str. 22, 76829 Landau
Aushang seit 26.03.2025
Finanzamt Landau für Nataliia Lahutkina, Jahnstr. 5, 67483 Edesheim
Aushang seit 17.03.2025
Finanzamt Landau für Antonietta Mottola, Eutzinger Str. 32, 76829 Landau
Aushang seit 11.03.2025